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Abrechnungsbetrug · Ärzte und Zahnärzte

Sie haben Ihre Patienten behandelt. Jetzt verteidigen wir Sie.

KV, KZV, Krankenkasse, private Krankenversicherung oder schon die Staatsanwaltschaft werfen Ihnen vor, falsch abgerechnet zu haben? Antworten Sie nicht, bevor Ihr Verteidiger die Unterlagen kennt. Dr. Maik Bunzel hat im ärztlichen Gebührenrecht promoviert und verteidigt Ärzte und Zahnärzte mit einem klaren Ziel: Erledigung ohne öffentliche Hauptverhandlung, damit Approbation, Zulassung und Ihr Ruf so gut wie möglich geschützt bleiben.

  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Promotion zum ärztlichen Honorar (GOÄ)
  • Deckungsanfrage übernehmen wir
Hinweis zu Bewertungen

Anzahl und Durchschnitt der öffentlichen Bewertungen auf anwalt.de, zusammengefasst aus sieben Profilen von Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel und Rechtsanwalt Andreas Junge, die unter JHB.LEGAL überörtlich kooperieren (keine Sozietät), dazu Anzahl und Durchschnitt auf Google, zusammengefasst aus den Profilen von Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel und Rechtsanwalt Andreas Junge, Stand 17.10.2026. Die Bewertungen werden auf den Portalen abgegeben. Wir prüfen nicht selbst, ob die Bewertenden Mandanten waren; die Portale prüfen nach ihren eigenen Regeln.

Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, Strafverteidiger für Ärzte und Zahnärzte

Dr. Maik Bunzel

Rechtsanwalt · Strafverteidiger
Hinweis zu Bewertungen

Anzahl und Durchschnitt der öffentlichen Bewertungen auf anwalt.de, zusammengefasst aus sieben Profilen von Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel und Rechtsanwalt Andreas Junge, die unter JHB.LEGAL überörtlich kooperieren (keine Sozietät), dazu Anzahl und Durchschnitt auf Google, zusammengefasst aus den Profilen von Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel und Rechtsanwalt Andreas Junge, Stand 17.10.2026. Die Bewertungen werden auf den Portalen abgegeben. Wir prüfen nicht selbst, ob die Bewertenden Mandanten waren; die Portale prüfen nach ihren eigenen Regeln.

Das Wichtigste in Kürze

Vier Dinge, die Sie jetzt wissen sollten

Betrug setzt Vorsatz voraus

Strafbar nach § 263 StGB ist nur, wer bewusst falsch abrechnet oder es billigend in Kauf nimmt. Wer eine vertretbare Auslegung von GOÄ, GOZ, EBM oder BEMA gewählt hat, hat nicht betrogen.

Jede Antwort kann in die Akte gelangen

Als Beschuldigter müssen Sie nichts zur Sache sagen. Auch Ihre Stellungnahme an KV, KZV oder Kasse kann bei der Staatsanwaltschaft landen, denn diese Stellen sollen einen Anfangsverdacht melden (§ 81a, § 197a SGB V).

Es geht um Approbation und Zulassung

Schon ein laufendes Verfahren kann zum Ruhen der Approbation führen (§ 6 BÄO), eine Verurteilung zum Widerruf (§ 5 BÄO). Die Kassenzulassung steht bei gröblicher Pflichtverletzung auf dem Spiel (§ 95 Abs. 6 SGB V).

Ihre Versicherung kann zahlen

Ein Spezial- oder erweiterter Straf-Rechtsschutz, etwa im Ärzte- oder Praxis-Rechtsschutz, trägt die Verteidigung auch beim Vorsatzvorwurf. Wir prüfen Ihren Vertrag und stellen die Deckungsanfrage.

Wie Verfahren beginnen

Diese Anlässe führen Ärzte zu uns

Ein Verfahren wegen Abrechnungsbetrugs beginnt selten mit Blaulicht. Am Anfang steht oft ein Prüfschreiben, eine Rückforderung oder eine Anfrage zu einzelnen Behandlungsfällen, und der Strafvorwurf folgt erst später. Wer in dieser Phase richtig reagiert, hat die meisten Möglichkeiten.

Plausibilitätsprüfung der KV oder KZV

Die Vereinigung prüft nach § 106d SGB V, ob der Zeitaufwand der abgerechneten Leistungen plausibel ist, und fordert eine Stellungnahme. Was Sie dort schreiben, entscheidet mit darüber, ob der Vorgang an die Staatsanwaltschaft geht.

Prüfung durch Kasse oder PKV

Die Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen einer Krankenkasse (§ 197a SGB V) oder ein privater Krankenversicherer prüft Rechnungen nach GOÄ oder GOZ, befragt Patienten und erstattet Anzeige.

Hinweis aus dem Umfeld

Eine frühere Mitarbeiterin, ein Praxispartner nach der Trennung oder ein Patient wendet sich an Kasse, KV oder Polizei. Solche Anzeigen sind oft lückenhaft, werden aber zunächst ernst genommen.

Vorladung oder Anhörung

Polizei oder Staatsanwaltschaft laden Sie als Beschuldigten wegen Betrugs nach § 263 StGB oder bitten um eine schriftliche Äußerung. Das ist der Moment, in dem Sie einen Verteidiger brauchen, nicht danach.

Durchsuchung der Praxis

Ermittler beschlagnahmen Patientenakten, Abrechnungsdaten und die Praxis-EDV, oft zugleich in der Wohnung. Rufen Sie sofort an, wir sind rund um die Uhr erreichbar.

Kooperationen und Zuweisungen

Seltener geht es um Vorteile für Zuweisungen oder Verordnungen, also Bestechlichkeit im Gesundheitswesen nach §§ 299a, 299b StGB. Der Vorwurf kommt häufig zusammen mit Abrechnungsfragen.

Was auf dem Spiel steht

Ein Vorwurf, mehrere Verfahren

Viele Ärzte sehen sich nicht als Betrüger, sondern als Teil eines Abrechnungssystems, das kaum noch jemand überblickt. Das Strafrecht fragt danach nur begrenzt. Und das Strafverfahren ist selten das einzige: Approbation, Zulassung, Rückforderung und Berufsrecht laufen nebenher, und was in einem Verfahren festgestellt wird, wirkt in die anderen hinein.

§ 263 StGB

Strafe

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. In besonders schweren Fällen, etwa bei gewerbsmäßigem Handeln oder einem Vermögensverlust großen Ausmaßes, sechs Monate bis zehn Jahre. Bei Abrechnungen über viele Quartale steht der Vorwurf der Gewerbsmäßigkeit schnell im Raum.

§§ 5, 6 BÄO · §§ 4, 5 ZHG

Approbation

Die Behörde kann das Ruhen der Approbation schon während des Strafverfahrens anordnen und sie nach einer Verurteilung wegen Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit widerrufen.

§ 95 Abs. 6 SGB V

Kassenzulassung

Wer seine vertragsärztlichen Pflichten gröblich verletzt, dem wird die Zulassung entzogen. Die korrekte Abrechnung gehört zu diesen Pflichten, für Ärzte wie für Zahnärzte.

§ 106d SGB V

Rückforderung und Regress

KV oder KZV berichtigen die Abrechnung und fordern Honorar zurück, Krankenkassen und private Versicherer verlangen Schadensersatz, oft für mehrere Jahre.

§ 81 Abs. 5 SGB V

Disziplinar- und Berufsrecht

Die KV kann Verwarnung, Verweis, Geldbuße bis zu 50.000 Euro oder das Ruhen der Zulassung bis zu zwei Jahren verhängen. Dazu kann die Kammer ein berufsgerichtliches Verfahren einleiten.

Nr. 26 MiStra

Mitteilung an Behörde und Kammer

Strafverfahren gegen Ärzte werden Approbationsbehörde und Kammer mitgeteilt, spätestens mit Anklage oder Antrag auf Strafbefehl. Eine frühe Einstellung hält den Kreis der Beteiligten am kleinsten.

Unser Ziel in jedem Verfahren: Einstellung ohne öffentliche Hauptverhandlung, sonst ein Strafbefehl mit möglichst geringen Folgen für Approbation und Zulassung. Patienten, Mitarbeiter und Kollegen sollen von dem Verfahren nichts erfahren.

Rechtsschutz und Kosten

Ihre Verteidigung kann versichert sein. Wir klären das für Sie.

Betrug ist nur vorsätzlich begehbar. Der Strafrechtsschutz in einer gewöhnlichen Rechtsschutzversicherung und die Berufshaftpflicht helfen deshalb meist nicht. Es gibt aber Verträge, die genau für diesen Fall gemacht sind, und manche Praxis hat sie, ohne dass der Inhaber es vor Augen hat.

  • Spezial- oder erweiterter Straf-Rechtsschutz, etwa als Baustein im Ärzte- oder Praxis-Rechtsschutz oder über den Rahmenvertrag eines Verbands: deckt auch den Vorsatzvorwurf und übernimmt in vielen Tarifen ein vereinbartes Honorar.
  • Gruppenverträge von Berufsverbänden decken den Vorwurf teils ebenfalls, zahlen aber oft nur die gesetzlichen Gebühren. Den Unterschied regelt dann eine Vergütungsvereinbarung.
  • Sie schicken uns den Versicherungsschein, wir stellen die Deckungsanfrage und führen die Korrespondenz mit dem Versicherer.
  • Erfahrung mit Versicherern: In rund 93 Prozent der versicherten, abgeschlossenen Akten haben wir die Kostenübernahme selbst mit der Versicherung geklärt (Auswertung der Kanzleiakten).
Schreibtisch einer Arztpraxis am Abend mit Stethoskop, Füller und Unterlagen
Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel

Ihr Verteidiger

Ein Strafverteidiger, der die GOÄ wissenschaftlich kennt

Ob eine Abrechnung richtig war, ist oft eine Auslegungsfrage: Durfte die Leistung analog berechnet werden, war sie persönlich erbracht, trägt die Begründung den höheren Faktor? Ob daraus ein Betrug wird, entscheidet sich an Vorsatz, Schaden und dem, was Sie in den ersten Wochen sagen oder nicht sagen. Ihr Verteidiger sollte beides beherrschen.

  • Promotion im ärztlichen Gebührenrecht: Dissertation „Der privatärztliche Vergütungsanspruch gemäß der GOÄ im Spannungsfeld des medizinischen Fortschritts“ (Universität Greifswald, Shaker Verlag 2016).
  • Fast alle Medizinstrafsachen, die Dr. Bunzel bislang verteidigt hat, endeten mit einer Einstellung.
  • Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, seit 2015 als Strafverteidiger bundesweit tätig.
  • Kennt die Abläufe in der Justiz aus eigener Erfahrung: Rechtsanwalt Dr. Bunzel war vor seiner Zulassung ein Jahr lang als Richter in Bayern tätig.
  • Ein fester Ansprechpartner: Sie sprechen mit Ihrem Verteidiger selbst, nicht mit einer Hotline. In dringenden Fällen rund um die Uhr unter 0151 21 778 788.
  • Abgestimmt mit Ihren Beratern: Wir verantworten die strafrechtliche Seite und stimmen uns mit denen ab, die Ihre Abrechnung, Ihre Zulassung oder Ihre Steuern betreuen.
  • Bundesweit ohne Anreise: Besprechungen per Telefon oder Video, Akteneinsicht digital.

So gehen wir vor

Vom ersten Anruf bis zum Abschluss

  1. Erstgespräch und Deckung

    Sie schildern Ihre Lage, telefonisch oder per Video. Wir klären, wie eilig es ist, und prüfen Ihre Versicherung. Kostenlos.

  2. Akteneinsicht statt Aussage

    Wir melden uns bei Staatsanwaltschaft oder Polizei, sagen Vernehmungen ab und lesen die Akte. Stellungnahmen an KV, KZV oder Kasse stimmen wir vorher mit Ihnen ab.

  3. Abrechnung und Vorsatz prüfen

    Welche Ziffern, welche Quartale, welche Hochrechnung? War die Analogbewertung vertretbar, die Delegation zulässig, die Rechtslage offen? Hier entstehen die Argumente für Ihre Verteidigung.

  4. Leise Erledigung

    Wir verhandeln über eine Einstellung, notfalls gegen Auflage (§ 153a StPO), sonst über einen Strafbefehl, und behalten Approbation, Zulassung und Rückforderung dabei im Blick.

Häufige Fragen

Was Ärzte und Zahnärzte uns zum Abrechnungsbetrug fragen

Ist jeder Abrechnungsfehler gleich Abrechnungsbetrug?

Nein. Betrug nach § 263 StGB setzt Vorsatz voraus: Strafbar ist nur, wer bewusst falsch abrechnet oder einen Fehler zumindest für möglich hält und trotzdem abrechnet. Ein fahrlässiger Fehler in der Abrechnung ist kein Betrug, kann aber zu einer Honorarrückforderung führen.

Gerade bei GOÄ, GOZ, EBM und BEMA sind viele Fragen umstritten, etwa die Analogbewertung, die Delegation an Mitarbeiter oder die Begründung eines höheren Steigerungsfaktors. Wer eine vertretbare Auslegung gewählt hat, handelt nicht vorsätzlich. Dort liegt in vielen Verfahren der stärkste Ansatz der Verteidigung.

Die KV hat eine Plausibilitätsprüfung eingeleitet. Ist das schon ein Strafverfahren?

Nein. Die Plausibilitätsprüfung nach § 106d SGB V ist ein Verwaltungsverfahren der Kassenärztlichen oder Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Sie prüft unter anderem, ob der Zeitaufwand der abgerechneten Leistungen in den Tages- und Quartalsprofilen plausibel ist, und kann Honorar zurückfordern.

Ergibt die Prüfung einen Anfangsverdacht auf eine Straftat von nicht nur geringfügiger Bedeutung, soll die KV die Staatsanwaltschaft unverzüglich unterrichten (§ 81a Abs. 4 SGB V). Ihre Stellungnahme an die KV kann deshalb später in der Strafakte liegen. Stimmen Sie sie vorher mit Ihrem Verteidiger ab.

Muss ich der Vorladung von Polizei oder Staatsanwaltschaft folgen?

Zu einer Vernehmung bei der Polizei müssen Sie als Beschuldigter nicht erscheinen. Einer Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts müssen Sie folgen, aber auch dort dürfen Sie schweigen (§ 136 StPO).

Unser Rat: Sagen Sie nichts zur Sache, bevor Ihr Verteidiger die Akte gelesen hat. Den Termin sagen wir für Sie ab und beantragen Akteneinsicht.

Was passiert mit meiner Approbation?

Ein Strafverfahren allein kostet Sie die Approbation nicht. Die Behörde kann aber schon während eines laufenden Strafverfahrens das Ruhen der Approbation anordnen, wenn sich aus dem Vorwurf Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit ergeben kann (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 BÄO). Nach einer Verurteilung droht der Widerruf (§ 5 Abs. 2 BÄO). Für Zahnärzte gelten die gleichlautenden Regeln in §§ 4 und 5 ZHG.

Die Approbationsbehörde ist an das Strafverfahren nicht gebunden, stützt sich aber regelmäßig auf das, was dort festgestellt wird. Deshalb denken wir die Approbation von Anfang an mit, nicht erst nach dem Urteil.

Kann ich meine Kassenzulassung verlieren?

Ja, das ist möglich. Nach § 95 Abs. 6 SGB V ist die Zulassung zu entziehen, wenn ein Vertragsarzt oder Vertragszahnarzt seine vertragsärztlichen Pflichten gröblich verletzt. Die korrekte Abrechnung gehört zu diesen Pflichten. Unterhalb der Entziehung kann die KV ein Disziplinarverfahren führen, mit Verwarnung, Verweis, Geldbuße bis zu 50.000 Euro oder dem Ruhen der Zulassung bis zu zwei Jahren (§ 81 Abs. 5 SGB V).

Zulassungsausschuss und Disziplinarausschuss entscheiden selbständig, lesen aber die Strafakte mit. Eine Einstellung des Strafverfahrens ohne Feststellung von Vorsatz ist dafür die beste Ausgangslage.

Wie berechnet die Staatsanwaltschaft den Schaden?

Bei der Abrechnung gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine streng formale Betrachtungsweise: Ist eine Leistung nach den Regeln des Vertragsarztrechts nicht abrechnungsfähig, kann das gesamte dafür gezahlte Honorar als Schaden gelten, auch wenn die Behandlung medizinisch richtig war.

Häufig wird der Schaden außerdem aus Stichproben auf ganze Quartale hochgerechnet. Ob die Stichprobe trägt, welche Leistungen wirklich betroffen sind und welche Gegenrechnung möglich ist, prüfen wir genau. Die Höhe des Schadens entscheidet mit über die Strafe und darüber, ob ein besonders schwerer Fall angenommen wird.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Verteidigung?

Das hängt vom Vertrag ab. Betrug ist nur vorsätzlich begehbar, und der Strafrechtsschutz in einer gewöhnlichen Rechtsschutzversicherung deckt reine Vorsatzvorwürfe in der Regel nicht. Auch die Berufshaftpflicht hilft meist nicht, weil Abrechnungsbetrug kein Haftpflichtfall ist. Anders ist es beim Spezial-Strafrechtsschutz oder beim erweiterten Straf-Rechtsschutz für Selbständige, die es als Baustein im Ärzte- oder Praxis-Rechtsschutz gibt, zum Beispiel bei ARAG, ÖRAG oder Allianz, oder über den Rahmenvertrag des Virchowbunds.

Gruppenverträge mancher Berufsverbände, etwa BDA oder BVOU, decken den Vorwurf zwar, zahlen bei freier Anwaltswahl aber nur die gesetzlichen Gebühren. Wird gewerbs- und bandenmäßiger Betrug vorgeworfen (§ 263 Abs. 5 StGB), ist das ein Verbrechen, das viele Verträge ausschließen. Schicken Sie uns Ihren Versicherungsschein, wir prüfen das und stellen die Deckungsanfrage.

Wie weit in die Vergangenheit kann ermittelt werden?

Betrug verjährt strafrechtlich in der Regel nach fünf Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB). Die Frist beginnt erst, wenn die Tat beendet ist, bei der Abrechnung also mit der letzten Honorarzahlung, und Ermittlungsmaßnahmen wie Vorladung oder Durchsuchung unterbrechen sie (§ 78c StGB).

Honorarrückforderungen der KV und zivilrechtliche Ansprüche folgen eigenen Fristen. Welche Quartale tatsächlich noch verfolgt werden können, gehört zu den ersten Fragen, die wir mit der Akte klären.

Soll ich das Honorar zurückzahlen, damit das Verfahren endet?

Eine Rückzahlung beendet das Strafverfahren nicht von selbst. Sie kann sich aber deutlich auswirken: bei der Frage, ob das Verfahren gegen eine Auflage nach § 153a StPO eingestellt wird, und bei der Höhe einer Strafe.

Zahlen Sie trotzdem nicht vorschnell. Eine Zahlung ohne Vorbehalt kann wie ein Eingeständnis wirken, und oft ist die Forderung zu hoch angesetzt. Wann, an wen und mit welcher Erklärung gezahlt wird, sollte Teil der Verteidigungsstrategie sein.

Was kostet die Verteidigung?

Das Erstgespräch ist kostenlos. Mit Spezial- oder erweitertem Straf-Rechtsschutz klären wir die Deckung, bevor Kosten entstehen. Ohne passende Versicherung vereinbaren wir das Honorar vorab fest, als Stundensatz oder Pauschale, und Sie wissen vorher, womit Sie rechnen müssen.

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Lieber heute ein Gespräch als morgen eine Stellungnahme in der Akte.

Kostenlos, vertraulich, geschützt durch die anwaltliche Schweigepflicht.

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In dringenden Fällen rufen Sie bitte direkt an. Über das Formular schildern Sie Ihr Anliegen und senden Unterlagen gleich mit: Schreiben von KV, KZV oder Kasse, Rückforderungsbescheid, Vorladung, Durchsuchungsbeschluss und, falls vorhanden, Ihren Versicherungsschein. Patientenunterlagen senden Sie bitte erst nach Rücksprache. Auf Formularanfragen erhalten Sie spätestens innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung zu Ihrem Fall.

CottbusHauptkanzleiWehrpromenade 9
03042 Cottbus
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